Wettbewerbsrecht

Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich. Sie muss allerdings klar und wahr sein. Werbung ist nicht in jeder Form zulässig. Untersagt sind unlautere Werbemethoden. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind unter anderem irreführende Werbung und unzumutbare Belästigung verboten. Die IHK informiert über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Werbemaßnahmen.

Abmahnung
Begeht ein Unternehmer einen Wettbewerbsverstoß, steht den Mitbewerbern, den Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden sowie den IHKs ein so genannter Unterlassungsanspruch zu. Dieser wird im Normalfall durch eine Abmahnung geltend gemacht und dient der außergerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung, die entsprechende Handlung einzustellen. Es wird um die Abgabe einer Unterlassungserklärung gebeten. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist reagieren und im Zweifel Kontakt mit der IHK, dem Berufsverband oder einem Fachanwalt aufnehmen.

Vorsicht Falle - Angebote von Adressbuchverlagen
Die Masche ist seit Jahrzehnten bekannt und die Zahl unseriöser Adressbuchverlage nimmt leider stetig zu. Immer wieder neue Anbieter versenden massenhaft als Rechnung getarnte Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnlich lautende Verzeichnisse an Gewerbetreibende. Dem Empfänger wird damit eine Zahlungsverpflichtung vorgetäuscht - entweder für einen bereits geschlossenen Anzeigenvertrag oder einen bereits bestehenden Eintrag in einem Verzeichnis. Oft wird durch die Adressbuchverlage auch der Eindruck erweckt, eine öffentliche Stelle sei Absender der Rechnung für eine vermeintlich gesetzlich verlangte Veröffentlichung oder es handele sich um einen kostenlosen Eintrag. Öffentlich zugängliche Daten werden gezielt genutzt, um Unternehmer anzusprechen. Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt: der Vertrag kommt erst durch Bezahlen der geforderten Summe oder Rückübersendung des Formulars zustande. Prüfen Sie deshalb Rechnungen und Vertragsangebote genau und schicken zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen. Die IHK und der Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. warnen regelmäßig vor sogenannten Formularfallen bzw. Adressbuchschwindel.

Einigungsstelle bei Wettbewerbsstreitigkeiten
IHK Reutlingen ist gemeinsame Einigungsstelle der drei IHKs Reutlingen, Ulm und Bodensee-Oberschwaben sowie der Handwerkskammern Reutlingen und Ulm. Aufgabe der Einigungsstelle ist es, bei bestehenden Wettbewerbsstreitigkeiten eine Aussprache mit den betroffenen Gewerbetreibenden zu suchen und durch einen gütlichen Ausgleich gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Die Einigungsstelle ist mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern besetzt. Regelungen zur Einigungsstelle finden sich in § 15 UWG und der Einigungsstellenverordnung Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Recht und Steuern
IHK-Zentrale
Position: Rechtsassessorin
Schwerpunkte: Allgemeine Rechtsauskünfte
Telefon: 07121 201-191
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite