Sachkundeprüfung
„Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/ -frau IHK“
- Prüfungsinformationen
- Prüfungstermine und Anmeldung
- Prüfungsgebühren
- Satzung und Rahmenplan
- Vorbereitungskurse
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 d Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/ -frau IHK“ erfolgen.
Die folgenden Links zu Gesetzestexten führen zur Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Prüfungsinformationen
Der Prüfungsinhalt ist in § 2 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und- beratung (VersVermV) vorgegeben.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung.
Bei der Durchführung der Prüfung arbeitet die IHK Reutlingen mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) als externem Dienstleister zusammen.
Schriftliche Prüfung
Der schriftliche Teil wird computergestützt geprüft. Ein Beispiel für den Ablauf der schriftlichen Prüfung gibt es auf der Website des BWV.
Praktische Prüfung
Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert. Hierbei sollen Sie zeigen, dass Sie die Fähigkeiten besitzen, kundengerechte Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Sie erhalten hierzu vom Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK), zu der Sie im Rahmen eines Rollenspiels ein Gespräch mit einem Prüferkunden führen.
Dauer
Vorbereitungszeit nach Erhalt der Fallvorgabe – 20 Minuten
Praktische Prüfung (Kundenberatung im Rollenspiel) – 20 Minuten
Zulässige Hilfsmittel
Ihre Verkaufs-und Beratungsunterlagen, Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner.
Bewertung
Die Prüfung wird anhand eines Protokollbogens (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK) bewertet. Es können 100 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt ab 50 Punkten als bestanden.
Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn der praktische Prüfungsteil gem. § 4 Abs. 5 VersVermV erlassen wird.
- die Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S 1, § 34h Abs. 1 S 1 oder § 34i Abs. 1 S 1 GewO
- die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau“ oder
- die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“
Prüfungstermine und Anmeldung
Derzeit wird diese Prüfung bei der IHK Reutlingen nicht angeboten. Bitte wenden Sie sich an die IHKs Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Mannheim oder Karlsruhe.
Sobald wieder Prüfungstermine angeboten werden, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Vollprüfung (schriftlich und praktisch) | 300,00 |
Teilprüfung (schriftlich)* | 180,00 |
Wiederholungsprüfung (praktische Prüfung) | 150,00 |
* Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen und Kriterien für die Prüfung nur im schriftlichen Teil (siehe Prüfungsinformationen) und weisen Sie diese bei der Anmeldung nach.
Satzung und Rahmenplan
Vorbereitungskurse
Seminaranbieter finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System der IHKs.
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